Informationen zum Führerschein mit 17
Beginnen
kann man mit der Führerscheinausbildung mit 16 ½ Jahren.
Der
Ablauf und die Kosten sind bei uns identisch mit dem normalen
Führerschein mit 18.
Der
Führerschein mit 17 beschränkt sich nur auf den Klasse B
Führerschein. Die Klasse A Ausbildung kann erst wie bisher mit
17 ½ Jahren begonnen werden.
Nach der
bestandenen Prüfung gilt dann folgendes:
Bei jeder
Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren.
Wer diese Person ist wird schon bei der Antragstellung
festgelegt und eingetragen. Später kann man also nicht einfach
irgendwen mitnehmen.
Die
Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis
der Klasse B bzw. die alte Klasse 3 besitzen und darf nicht mehr
als 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Für
beide, Fahrer und Begleitperson, gilt die 0,5 Promille-Grenze.
Die
Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer. Sie darf also in keinem
Fall in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur
beratend und beruhigend auf den Fahranfänger einwirken.
Info Begleiter Führerschein ab 17 ! (PDF)
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