Informationen zum Führerschein mit 17

 

Beginnen kann man mit der Führerscheinausbildung mit 16 ½ Jahren.

 Der Ablauf und die Kosten sind bei uns identisch mit dem normalen Führerschein mit 18.

 Der Führerschein mit 17 beschränkt sich nur auf den Klasse B Führerschein. Die Klasse A Ausbildung kann erst wie bisher mit 17 ½ Jahren begonnen werden.

 Nach der bestandenen Prüfung gilt dann folgendes:

 Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer diese Person ist wird schon bei der Antragstellung festgelegt und eingetragen. Später kann man also nicht einfach irgendwen mitnehmen.

 Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. die alte Klasse 3 besitzen und darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.

 Für beide, Fahrer und Begleitperson, gilt die 0,5 Promille-Grenze.

 Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer. Sie darf also in keinem Fall in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur beratend und beruhigend auf den Fahranfänger einwirken.

Info Begleiter Führerschein ab 17 ! (PDF)

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