Krafträder
(Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, jedoch nicht
mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS)
und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von:
Eingeschlossen: Klasse AM
Theorieausbildung: 16 Unterrichte
(12x Grund- und 4x Zusatzstoff)
Fahrstunden: nach Bedarf
(keine Mindestanzahl
vorgeschrieben)
Sonderfahrten:
5 Überland-, 4 Autobahn-, 3
Nachtfahrten
Prüfung: Theorie und Praxis
Besonderheiten:
Bei Vorbesitz einer anderen
Fahrerlaubnisklasse reduzieren sich die Unterrichte auf 6x Grund-, und
4x Zusatzstoff. |