Zweirädrige
Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit
einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen
Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor
mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich
hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern
aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrigen Kleinkrafträder und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von
Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr
als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen
Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von
Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber
hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der
Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Eingeschlossen: keine Klasse
Theorieausbildung: 14 Unterrichte
(12x Grund- und 2x Zusatzstoff)
Fahrstunden: nach Bedarf
(keine Mindestanzahl
vorgeschrieben)
Sonderfahrten: keine
Prüfung: Theorie und Praxis
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