Die Fahrerlaubnis der
Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
und einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750
kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg
überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Das heißt die
zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs plus
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
darf maximal 4250 kg betragen.
Beispiel:
2000 kg Pferdeanhänger
soll gezogen werden.
Dann darf das
Zugfahrzeug maximal 2250 kg zulässige Gesamtmasse haben.