Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem
Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen.
Bei Lastkraftwagen mit
durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die
Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des
ziehenden Fahrzeugs betragen.
Voraussetzung: Klasse B
Theorieausbildung: : kein
Unterricht (Anhänger-Thema wird bereits bei Klasse B behandelt)
Fahrstunden: nach Bedarf (keine
Mindestanzahl vorgeschrieben, Rangier- und Stadtfahrten werden
durchgeführt)
Sonderfahrten:
3 Überlandfahrten, 1 Autobahn-, 1
Nachtfahrt
Prüfung: Praxis und Rangierübungen
Besonderheiten:
keine Theorieprüfung
Bei Umschreibung einer
ausländischen Fahrerlaubnis oder bei einer Wiedererteilung entfällt
die Pflichtausbildung.
(Kein Theorieunterricht und keine
Sonderfahrten) |