Krafträder
- Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50
cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung
von mehr als 15 kW.
Eingeschlossen: Klasse A1 - A2 - AM
Theorieausbildung: 16 Unterrichte
(12x Grund- und 4x Zusatzstoff)
Bei Vorbesitz einer anderen
Fahrerlaubnisklasse:
6x Grund-, und 4x Zusatzstoff
Fahrstunden: nach Bedarf
(keine Mindestanzahl
vorgeschrieben)
Sonderfahrten:
5 Überland-, 4 Autobahn-, 3
Nachtfahrten
Prüfung: Theorie und Praxis
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