Kraftfahrzeuge- ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht
Sitzplätzen, außer Fahrersitz.
Anhänger: -zulässige Gesamtmasse
bis 750 kg oder zulässige Gesamtmasse bis zur Leermasse des Fahrzeugs,
wenn von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht
überschritten werden.
Eingeschlossen: L & AM
Theorieausbildung: 14 Unterrichte
(12x Grund- und 2x Zusatzstoff)
Fahrstunden: nach Bedarf
(keine Mindestanzahl
vorgeschrieben)
Sonderfahrten:
5 Überland-, 4 Autobahn-, 3
Nachtfahrten
Prüfung: Theorie und Praxis
Besonderheiten:
Bei Vorbesitz einer anderen
Fahrerlaubnisklasse reduzieren sich die Unterrichte auf 6x Grund- und
2x Zusatzstoff.
Bei Umschreibung einer
ausländischen Fahrerlaubnis oder bei einer Wiedererteilung entfällt
die Pflichtausbildung.
(Kein Theorieunterricht und keine
Sonderfahrten) |