Klasse A

Kawasaki ER5

bis max. 47 PS

 

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW (47 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Eingeschlossen: Klasse A1 & AM

Theorieausbildung: 16 Unterrichte

(12x Grund- und 4x Zusatzstoff)

Fahrstunden: nach Bedarf

(keine Mindestanzahl vorgeschrieben)

Sonderfahrten:

5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten

Prüfung: Theorie und Praxis

Besonderheiten:

Bei Vorbesitz der Klasse A1 reduzieren

sich die Sonderfahrten auf 3 Überland-, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt.

Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei einer Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.

(Kein Theorieunterricht und keine Sonderfahrten)