Krafträder
- Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als
35 kW (47 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr
als 0,2 kW/kg.
Eingeschlossen: Klasse A1 & AM
Theorieausbildung: 16 Unterrichte
(12x Grund- und 4x Zusatzstoff)
Fahrstunden: nach Bedarf
(keine Mindestanzahl
vorgeschrieben)
Sonderfahrten:
5 Überland-, 4 Autobahn-, 3
Nachtfahrten
Prüfung: Theorie und Praxis
Besonderheiten:
Bei Vorbesitz der Klasse A1
reduzieren
sich die Sonderfahrten auf 3
Überland-, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt.
Bei Umschreibung einer
ausländischen Fahrerlaubnis oder bei einer Wiedererteilung entfällt
die Pflichtausbildung.
(Kein Theorieunterricht und keine
Sonderfahrten) |